FAQs

Nachfolgend sind alle relevante Informationen zur Testphase des Lagebildinstruments kurz und prägnant zusammengestellt.


Welchen Nutzen hat InGe für Arbeitgeber und Dienstherren?

Das InGe-Lagebildinstrument bietet Arbeitgebern und Dienstherren die Chance, einheitlich und kontinuierlich Daten zur Gewaltbetroffenheit ihrer Mitarbeitenden zu erheben.

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Neben dem Erkenntnisgewinn über die Häufigkeit und sozialen Kontexte von Vorfällen, lassen sich mit Hilfe von InGe Unfall- und Strafanzeigen teilautomatisiert befüllen. Darüber hinaus schlägt InGe automatisiert bis zu zehn Präventionsmaßnahmen vor, um Sie bei der Verhinderung von Vorfällen zu unterstützen.


Welchen Nutzen hat InGe für Beschäftigte?

Parallel zum InGe-Lagebildinstrument wird vom Projektteam eine Sammlung mit Präventions- und Hilfsmaßnahmen erarbeitet.

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D.h. InGe erstellt nicht nur eine Statistik zur Erhellung des Dunkelfelds bei Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, InGe soll Betroffene auch dahingehend unterstützen, dass für sie zentral gebündelt Unterstützungsmaßnahmen einsehbar sind.


Wann beginnt die Testphase?

Ab April 2024 soll der Prototyp des InGe-Langebildinstruments für etwa 6-8 Wochen im Realbetrieb getestet werden.


Welcher Aufwand ist mit der Testphase für die Testinstitution und ihre Beschäftigten verbunden?

Vor Beginn der Testphase fällt für die Testinstitution ein organisatorischer Aufwand dergestalt an, dass Absprachen mit potenziell für den Test geeigneten Arbeitsbereichen getroffen werden müssen.

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Geplant ist die Gewinnung von 2-3 Bereichen mit hohem Bürgerkontakt. Des Weiteren muss seitens der Testinstitution der Personalrat über die Teilnahme informiert und dessen Zustimmung eingeholt werden.

Zu Beginn der Testphase werden seitens des Projektteams etwa ein bis zwei Informationsveranstaltungen und Schulungen für die an der Testphase beteiligten Mitarbeitenden und Führungskräfte durchgeführt. Den Beschäftigten soll die Teilnahme während der Arbeitszeit ermöglicht werden. Für die Testinstitution fällt hierfür ein organisatorischer Aufwand an (Terminabsprachen, Raumreservierung).

Während der Testphase soll den beteiligten Mitarbeitenden und Führungskräften die Eingabe und Prüfung von Meldungen in InGe ebenfalls im Rahmen der regulären Arbeitszeit ermöglicht werden. Hier muss, falls nicht bereits vorhanden, der Zugang zu einem Computer und/oder mobilen Endgerät mit Internetzugang zur Verfügung gestellt werden.

Zudem werden seitens des Projektteams während und nach der Testphase vereinzelt Gespräche mit den InGe-Nutzenden geführt sowie vor Ort Beobachtungen hinsichtlich des Nutzendenverhaltens durchgeführt. Auch dies fällt in die Arbeitszeit der Beschäftigten.


Was kann alles gemeldet werden?

InGe erfasst Vorfälle externer Gewalt. Interne Gewaltvorfälle können nicht über das Lagebildinstrument gemeldet werden.

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Da es keine allgemeingültige Definition von Gewalt gibt und Gewalt zudem individuell unterschiedlich wahrgenommen wird, fußt InGe auf einem weiten Gewaltverständnis. D.h. neben strafrechtlich relevanten Handlungen sollen auch Erlebnisse unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden (analog und digital), die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Konkrete Beispiele sind u.a. beleidigende Gesten, abfällige Kommentare, Beschimpfungen, Bedrohungen der eigenen Person oder von Familienangehörigen, Sachbeschädigung von Arbeitsmaterial, versuchte oder tatsächlich ausgeübte körperliche Angriffe, Belästigungen auf dem Arbeitsweg oder außerhalb der regulären Arbeitszeit u.v.a.m.

In InGe kann alles (von sozial unerwünschtem Verhalten bis Straftaten) gemeldet werden – sofern das Erlebte für die betroffene Person mit emotionalen und/ oder körperlichen Folgen verbunden war. Salopp formuliert: Der Vorfall muss etwas mit der betroffenen Person gemacht haben. Das können sowohl kurzfristige als auch langfristige Auswirkungen sein. Bspw. denkt die betroffene Person noch Tage später über das Erlebte nach, kann nachts nicht ruhig schlafen, ist bei der Arbeit unkonzentriert, hat Angst ans Telefon zu gehen, hat Schürfwunden erlitten oder ist krankgeschrieben worden.


Wie wird gemeldet?

InGe ist webbasiert und über das Internet zugänglich.

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Um sicher zu stellen, dass nur die Mitarbeitenden der Testinstitutionen melden können, wird vor Testbeginn ein QR-Code generiert. Über diesen und/ oder einen speziellen Link gelangt die betroffene Person zur InGe-Meldemaske. QR-Code und Link werden mit Testbeginn ausgegeben.


Wer soll melden?

Die Nutzung von InGe, um Vorfälle zu melden, ist freiwillig.

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Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden der mit der Testinstitution im Voraus vereinbarten Arbeitsbereiche berechtigt und aufgefordert, Vorfälle in InGe zu melden.

Die Eingabe des Vorfalls, d.h. das Ausfüllen des Meldebogens, nimmt die eingebende Person selbst vor. Sie entscheidet, ob sie das Erlebte in InGe melden möchte oder nicht. Bei der Meldung stehen drei verschiedene Meldewege zur Verfügung, um die betroffene Person individuell bei der Meldung zu unterstützen.


Welche Meldewege gibt es?

Bei der Meldung in InGe stehen grundsätzlich drei verschiedene Meldewege parallel zur Verfügung. Die Wahl eines Meldewegs obliegt der eingebenden Person.

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Weg 1: Hier wird der Vorfall der fachlich zuständigen Person – i.d.R. die oder der direkte Dienstvorgesetzte – gemeldet. Diese prüft den Vorfall anhand der von der betroffenen Person gemachten Angaben, hält bei Bedarf Rücksprache mit ihr und gibt den Vorfall als finale Meldung frei. Parallel zur bzw. zum Dienstvorgesetzten wird gleichzeitig eine im Voraus festgelegte Vertrauensstelle über die Meldung der betroffenen Person informiert. Eine im Voraus festgelegte der oder dem Dienstvorgesetzten übergeordnete Person kann zudem den Freigabestatus einer Meldung einsehen und bei Bedarf mit der oder dem Dienstvorgesetzten Kontakt aufnehmen.

Weg 2: Hier wird der Vorfall ohne Einbezug der oder des direkten Dienstvorgesetzten gemeldet. Stattdessen nehmen die eingebende Person und eine im Voraus festgelegte Vertrauensstelle  die Meldung vor. Die Vertrauensstelle gibt den Vorfall dann als finale Meldung frei.

Weg 3: Hier wird der Vorfall ohne Einbezug der oder des direkten Dienstvorgesetzten und ohne den Einbezug einer Vertrauensstelle gemeldet. D.h. es handelt sich hier um eine anonyme Direktmeldung, wobei eine im Voraus festgelegte der oder dem Dienstvorgesetzten übergeordnete Person über die Meldung in Kenntnis gesetzt wird – diese kann jedoch keine personenbezogenen Daten der Meldung einsehen, sondern sieht lediglich, dass eine anonyme Meldung im Datensatz eingegangen ist.

Die Meldewege basieren einerseits auf Erkenntnissen aus Gruppendiskussionen sowie Interviews mit Expertinnen und Experten auf Beschäftigten- und Leitungsebene aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Andererseits fußen sie auf Resultaten bereits bestehender Meldesysteme. Sie sind an den Bedarfen aus der Praxis orientiert und sollen im Rahmen der Testphase auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden.


Bekommen Vorgesetzte Kenntnis von den eingegebenen Daten?

Ob und welche Daten der Beschäftigten den Vorgesetzten zur Kenntnis gelangen, hängt erstens vom gewählten Meldeweg der betroffenen Person ab (nicht anonym vs. anonym) und zweitens von den im Voraus zugeteilten Rollen und Rechten, über die der Datenzugriff geregelt wird.


Wer hat Einsicht in welche Daten?

Einsicht in die Daten einer nicht-anonymen Meldung haben grundsätzlich:

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  • die oder der direkte Vorgesetzte (anonymisierte Daten auf Abteilungsebene; personenbezogene Daten nur über Meldeweg 1),
  • eine der oder dem direkten Vorgesetzten übergeordnete Person wie z.B. die Amtsleitung (anonymisierte Daten auf allen Abteilungsebenen),
  • die oberste Leitungsebene (anonymisierte Daten aufs Amtsebene) sowie
  • eine Vertrauensstelle (anonymisierte Daten auf Abteilungsebene; personenbezogene Daten nur über Meldeweg 2) und
  • im Rahmen der Testphase die Mitarbeitenden des Forschungsprojekts InGe, bei dem alle Daten gesammelt werden (personenbezogene und anonymisierte Daten auf allen Abteilungsebenen).

Das Rollen- und Rechtekonzept, welches die Dateneinsicht regelt, wird vor Testbeginn gemeinsam mit der Testinstitution individuell festgelegt und mit entsprechenden Personen hinterlegt.


Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?

Folgende personenbezogenen Daten werden bei einer nicht-anonymen Meldung erfasst: Name und Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Name der Arbeitsstelle. Es handelt sich um freiwillige Angaben.


Was passiert mit den erhobenen Daten?

Auf Seiten des Forschungsprojekts werden die erhobenen Daten für die Weiterentwicklung des Lagebildinstruments genutzt.

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Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Daten fließen in anonymisierter Form in Publikationen und Vorträge ein.

Auf Seiten der Testinstitution werden die erhobenen Daten ggf. genutzt zur Erstellung von Unfall- und/ oder Strafanzeigen. Auch stehen sie für das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen zur Verfügung.


Gibt es ein Datenschutzkonzept?

Ja. Es wurde von der Projektleitung verfasst in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Innenministeriums BW und unter Kenntnisnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) Baden-Württemberg.


Gibt es weitere Informationen für Beschäftigte?

Mit Beginn der Testphase erhalten alle beteiligten Beschäftigten Informationen zu folgenden Fragen:

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  • Wer meldet? Und wie läuft eine Meldung ab?
  • Was kann ich melden?
  • Was bringt mir eine Meldung?
  • Was bringt meinem Arbeitgeber/ Dienstherrn eine Meldung?
  • Was bringt dem Forschungsprojekt eine Meldung?
  • Was passiert mit meinen Daten?
  • Wohin kann ich mich bei Fragen, Kritik und Anregungen wenden?

Welche technischen Voraussetzungen müssen seitens der Testinstitutionen geschaffen werden?

Alle Personen, die InGe Nutzen, benötigen einen Computer oder ein mobiles Endgerät mit Internetzugang.

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Da InGe webbasiert ist, muss keine Software installiert werden.

Die vor Testbeginn festgelegten verantwortlichen Personen bekommen einen Link für Cadenza, um entsprechend ihrer hinterlegten Rolle Daten zu bearbeiten oder einzusehen.

 


Welche Daten zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es?

Weder in Baden-Württemberg noch deutschlandweit existiert derzeit ein umfassendes Lagebild zu physischer und psychischer Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Diensts (öD).

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Strafbare Handlungen, die als sog. Opferdelikte spezifiziert sind (also Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sex. Selbstbestimmung), können zwar grundsätzlich durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) quantifiziert werden, eine belastbare Bezifferung der insgesamt zum Nachteil von Beschäftigten im öD begangenen Gewalttaten ist jedoch aufgrund der Methodik der PKS sowie des Anzeigeverhaltens der unterschiedlichen Berufsgruppen erschwert. Laufende und in der Vergangenheit punktuell durchgeführte Studien sind aufgrund der fehlenden Repräsentativität nicht geeignet, kontinuierliches, flächendeckendes Monitoring über Aufkommen und Entwicklung von entsprechenden Gewaltvorfällen zu ermöglichen. Auf Basis der bestehenden Datenlage ist die Entwicklung einer evidenzbasierten und übergreifenden Strategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im öD zumindest deutlich erschwert.